Trag­werks­pla­nung

 

Als W&B Engineering – Ingenieur­gesellschaft für Bauplanung mbH bieten wir Ihnen auf dem Gebiet der Baustatik bzw. Tragwerksplanung die Bearbeitung vom Entwurf bis zur statischen Bau­überwachung. Dies umfasst die Erstellung von Standsicherheits­nachweisen für den Neubau und auch für Umbauten von bestehenden Gebäuden. Es wird in den einzelnen Planungsphasen auf eine lösungs- und kostenorientierte Tragwerksplanung Wert gelegt. Des Weiteren werden entsprechende statische Ausführungsunterlagen wie zum Beispiel Schal- und Bewehrungspläne erstellt. Die erforderliche Listeneintragung liegt für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen vor.

Symbol für Trag­werks­pla­nung
 

Bauaufsichtliche Prüfung von
Brandschutznachweisen

 

Herr Jens Benndorf ist durch das Sächsische Staatsministerium für Regional­entwicklung anerkannter Prüfingenieur für Brandschutz. Prüf­ingenieure für Brandschutz nehmen bauaufsichtliche Prüfaufgaben aufgrund der Bauvorschriften der jeweiligen Bundesländer im Auftrag der Bau­aufsichts­behörde oder des Bauherrn wahr. Sie unterstehen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde.

Aufgrund der Anerkennung im Freistaat Sachsen besteht die Möglichkeit auch in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern, Bremen und Schleswig-Holstein Prüftätigkeiten durchzuführen.

Die Beauftragung der Prüfung des Brand­schutznachweises schließt die Überwachung der Bauausführung hinsichtlich des geprüften bautechnischen Nachweises mit ein.

Symbol für Brandschutzplanung und Brandschutzgutachten
 

Brandschutzplanung /
Brandschutzgutachten

 

Die Brandschutzplanung ist ein Teil der ganzheitlichen Gebäudeplanung. Es ist sinnvoll bereits in der Entwurfsplanung eine fachkundige Brandschutzberatung zu integrieren. Ziel ist es, einen wirtschaftlichen Brandschutz mit den Schutzzielen des Gesetzgebers zu vereinen. Für bauliche Anlagen, insbesondere für Bestandsobjekte und Sonderbauten, ist es in vielen Fällen weder sinnvoll noch notwendig, die einzelnen Vorschriften der Landes­bauordnungen schematisch zu über­tragen; vielmehr gilt es, den spezifischen Belangen einer konkreten Nutzung angemessen Rechnung zu tragen. Nicht die Art und Weise der Umsetzung, sondern das gesetzlich vorgeschriebene Schutzziel ist entscheidend.

Unser Leistungsspektrum beinhaltet den gesamten Umfang für Regel- und Sonderbauten. Ein weiterer Schwerpunkt unseres Tätigkeitsfeldes liegt in der brandschutz­technischen Betreuung von denkmalgeschützten und historischen Bestandsgebäuden.

Symbol für Brandschutzgutachten