Als W&B Engineering – Ingenieurgesellschaft für Bauplanung mbH bieten wir Ihnen auf dem Gebiet der Baustatik bzw. Tragwerksplanung die Bearbeitung vom Entwurf bis zur statischen Bauüberwachung. Dies umfasst die Erstellung von Standsicherheitsnachweisen für den Neubau und auch für Umbauten von bestehenden Gebäuden. Es wird in den einzelnen Planungsphasen auf eine lösungs- und kostenorientierte Tragwerksplanung Wert gelegt. Des Weiteren werden entsprechende statische Ausführungsunterlagen wie zum Beispiel Schal- und Bewehrungspläne erstellt. Die erforderliche Listeneintragung liegt für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Hessen vor.
Bauaufsichtliche Prüfung von
Brandschutznachweisen
Herr Jens Benndorf ist durch das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung anerkannter Prüfingenieur für Brandschutz. Prüfingenieure für Brandschutz nehmen bauaufsichtliche Prüfaufgaben aufgrund der Bauvorschriften der jeweiligen Bundesländer im Auftrag der Bauaufsichtsbehörde oder des Bauherrn wahr. Sie unterstehen der Fachaufsicht der obersten Bauaufsichtsbehörde.
Aufgrund der Anerkennung im Freistaat Sachsen besteht die Möglichkeit auch in den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, Brandenburg, Saarland, Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bayern, Bremen und Schleswig-Holstein Prüftätigkeiten durchzuführen.
Die Beauftragung der Prüfung des Brandschutznachweises schließt die Überwachung der Bauausführung hinsichtlich des geprüften bautechnischen Nachweises mit ein.
Brandschutzplanung /
Brandschutzgutachten
Die Brandschutzplanung ist ein Teil der ganzheitlichen Gebäudeplanung. Es ist sinnvoll bereits in der Entwurfsplanung eine fachkundige Brandschutzberatung zu integrieren. Ziel ist es, einen wirtschaftlichen Brandschutz mit den Schutzzielen des Gesetzgebers zu vereinen. Für bauliche Anlagen, insbesondere für Bestandsobjekte und Sonderbauten, ist es in vielen Fällen weder sinnvoll noch notwendig, die einzelnen Vorschriften der Landesbauordnungen schematisch zu übertragen; vielmehr gilt es, den spezifischen Belangen einer konkreten Nutzung angemessen Rechnung zu tragen. Nicht die Art und Weise der Umsetzung, sondern das gesetzlich vorgeschriebene Schutzziel ist entscheidend.
Unser Leistungsspektrum beinhaltet den gesamten Umfang für Regel- und Sonderbauten. Ein weiterer Schwerpunkt unseres Tätigkeitsfeldes liegt in der brandschutztechnischen Betreuung von denkmalgeschützten und historischen Bestandsgebäuden.